Versicherungsmakler

Versicherungsberater

Unterschiede der

Versicherungsvermittler

Versicherungsagentur

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Unterschiede und rechtliche Stellungen der 3 aufgeführten Arten der Versicherungsvermittler in Deutschland.

VersicherungsmaklerVersicherungsagenturVersicherungsberater
Bezeichnung in der PraxisMaklerVertreterBerater
Auftraggeber für die TätigkeitKundeVersicherungsgesellschaftKunde
Bindung an eine VersicherungNein, freie Marktauswahl bei allen verfügbaren Versicherungen.Ja, ist an die entsprechende Versicherung gebunden.Nein, grundsätzlich freie Marktauswahl (ggf. Einschränkung bei courtagefreien Versicherungstarifen).
Freie VersicherungsauswahlJa, freie Marktauswahl bei verschiedenen Versicherungen.Nein, kann nur Verträge des Versicherers anbieten, sofern der Versicherer für das Risiko auch ein passendes Produkt hat.Teilweise, da die Auswahl auf Versicherungsverträge ohne Vermittlerkosten eingeschränkt sein können.
Haftung bei zu geringen Leistungs-umfang des VersicherungsvertragesJa, sofern am Markt andere Leistungsumfänge verfügbar.Nein, da er nur Produkte seines Versicherers anbieten darf.Ja, sofern die Empfehlung ungenügend war.
Kosten für den KundenNein, Vergütung erfolgt durch den Versicherer als Courtage.Nein, Vergütung erfolgt durch die Versicherung als ProvisionJa, Kunde vereinbart ein Honorar.
Erlaubnispflicht für die TätigkeitJa, es ist ein Qualifikationsnachweis und eine Registrierung gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 erforderlich (ohne Ausnahmen).Ja, ist ein Qualifikationsnachweis und eine Registrierung gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 erforderlich (mit Ausnahmen).Ja, es ist ein Qualifikationsnachweis und eine Registrierung gem. § 34 Abs. 2 erforderlich (ohne Ausnahmen).

Die Rheinland Assekuranz ist ein Versicherungsmakler und bietet damit viele Vorteile, besonders bei der Preis- und Leistungsauswahl der Versicherungsprodukte im deutschen Versicherungsmarkt.