Versicherungsmakler
Versicherungsberater
Unterschiede der
Versicherungsvermittler
Versicherungsagentur
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Unterschiede und rechtliche Stellungen der 3 aufgeführten Arten der Versicherungsvermittler in Deutschland.
Versicherungsmakler | Versicherungsagentur | Versicherungsberater | |
Bezeichnung in der Praxis | Makler | Vertreter | Berater |
Auftraggeber für die Tätigkeit | Kunde | Versicherungsgesellschaft | Kunde |
Bindung an eine Versicherung | Nein, freie Marktauswahl bei allen verfügbaren Versicherungen. | Ja, ist an die entsprechende Versicherung gebunden. | Nein, grundsätzlich freie Marktauswahl (ggf. Einschränkung bei courtagefreien Versicherungstarifen). |
Freie Versicherungsauswahl | Ja, freie Marktauswahl bei verschiedenen Versicherungen. | Nein, kann nur Verträge des Versicherers anbieten, sofern der Versicherer für das Risiko auch ein passendes Produkt hat. | Teilweise, da die Auswahl auf Versicherungsverträge ohne Vermittlerkosten eingeschränkt sein können. |
Haftung bei zu geringen Leistungs-umfang des Versicherungsvertrages | Ja, sofern am Markt andere Leistungsumfänge verfügbar. | Nein, da er nur Produkte seines Versicherers anbieten darf. | Ja, sofern die Empfehlung ungenügend war. |
Kosten für den Kunden | Nein, Vergütung erfolgt durch den Versicherer als Courtage. | Nein, Vergütung erfolgt durch die Versicherung als Provision | Ja, Kunde vereinbart ein Honorar. |
Erlaubnispflicht für die Tätigkeit | Ja, es ist ein Qualifikationsnachweis und eine Registrierung gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 erforderlich (ohne Ausnahmen). | Ja, ist ein Qualifikationsnachweis und eine Registrierung gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 erforderlich (mit Ausnahmen). | Ja, es ist ein Qualifikationsnachweis und eine Registrierung gem. § 34 Abs. 2 erforderlich (ohne Ausnahmen). |